Sorgerecht und Umgangsrecht.

Wer Entscheidungen für ein Kind treffen kann regelt das Sorgerecht. In Deutschland unterliegen ehelicher Kindern automatisch dem gemeinsamen Sorgerecht. Hingegen übt die Mutter das alleinige Sorgerecht über die Kinder, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.


Dieser Zustand kann gerichtlich geändert werden. So kann der Kindesvater, wenn die Kindesmutter der gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts nicht zustimmt, ein gerichtlicher Antrag stellen, damit das Familiengericht eine entsprechende Anordnung erlässt.


Auch kann beantragt werden, dass das einst gemeinsam ausgeübte Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen wird. Dies wird veranlasst, wenn die Übertragung dem Kindeswohl am Besten entspricht. Manchmal wird diese Entscheidung aufgrund eines Antrages des Jugendamtes getroffen, wenn dieses Amt die Notwendigkeit der Maßnahme feststellt.


Ich spezialisiere mich auf solche Verfahren und bin sehr erfahren. Lassen Sie sich beraten. 

 
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